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Beratung + Begleitung

Ethikkomitee

Ihr Vertrauen – unsere gemeinsame Verantwortung

Beratung - Unterstützung - Hilfe

Ausgehend vom christlichen Menschenbild stehen die Patientinnen und Patienten individuell im Mittelpunkt des Denkens und Handelns aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Krankenhausverbundes.
Immer wieder werden umfassende Entscheidungen bezüglich Diagnostik und Therapie von Ärzten, den Pflegenden, den Patienten sowie ihren Angehörigen und allen weiteren an der Behandlung Beteiligten abverlangt. Dazu tragen auch die wachsenden technisch-wissenschaftlichen Möglichkeiten der Medizin bei. 

Nicht immer besteht Einigkeit über die ganzheitlich „richtige“ Vorgehensweise in der Einzelsituation. Nicht immer ist alles medizinisch Machbare sinnvoll oder wünschenswert.

Dies berührt den Bereich der klinischen Ethik. Sie beinhaltet die Auseinandersetzung mit den individuellen menschlichen Werten und Überzeugungen, der Fürsorge für den Patienten und dem Respekt vor seiner Selbstbestimmung. Ebenso soll dem Gerechtigkeitsgefühl des Patienten entsprochen, seine Würde geachtet und ihm kein Schaden zugefügt werden.

Bei unterschiedlichen Wertvorstellungen von einem guten und gelingenden Leben in den Grenzsituationen von Krankheit und Gesundheit, auch oft von Leben und Tod, bieten wir zur Hilfestellung die Ethische Fallbesprechung durch unser Klinisches Ethik-Komitee an. Das Ethik-Komitee ist unabhängig in seinen Beratungen und Empfehlungen. Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht

Was leistet ein Klinisches Ethik-Komitee?

  • Ethische Fallbesprechungen
  • Diskussion und Erarbeitung von Leitlinien für häufig wiederkehrende ethische Fragen
  • Beratung in ethischen Grundsatzfragen
  • Informationen und Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der ethischen Kompetenz

Was ist eine Ethische Fallbesprechung?

Die Möglichkeiten der modernen Medizin werfen im klinischen Alltag zunehmend ethische Fragen auf. Im Vordergrund stehen dabei Entscheidungen darüber, welche Maßnahmen dem Willen der betroffenen Patientinnen und Patienten entsprechen. Häufige Bereiche sind Therapiebegrenzung am Lebensende und die Aufklärung und Einwilligung bei nicht entscheidungsfähigen Patienten. Für diese oder andere aus ethischer Sicht unklaren Situationen bietet das Ethikkomitee der Katholischen Hospitalvereinigung die klinische Ethikberatung an. Die Aufgabe der klinischen Ethikberatung ist es, in konkreten ethischen Konfliktfällen im klinischen Alltag die Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Was kann die Ethische Fallbesprechung nicht leisten?

In einer Ethikberatung wird nicht die Qualität einer medizinischen oder pflegerischen Behandlung beurteilt. Die Verantwortung hierfür verbleibt bei den behandelnden Personen. Eine Ethikberatung dient nicht dazu Kommunikationsprobleme innerhalb eines Behandlungsteams zu lösen. Ebenso leistet sie keine Rechtsberatung und kann diese auch nicht ersetzen.

Wer kann eine Ethikberatung anfordern?

  • Patientinnen und Patienten
  • Angehörige
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegende
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses

Wie ist der Ablauf einer Ethischen Fallbesprechung?

Eine häufig angewendete Form der Ethikberatung ist die moderierte ethische Fallbesprechung. An diesem Gespräch sollten alle Personen teilnehmen, die an der Behandlung und Pflege der Patientin oder des Patienten beteiligt sind. Auch der Patient selbst und Angehörige können an einer Ethikberatung teilnehmen. Ein unabhängiger Moderator übernimmt die Leitung der gemeinsamen Diskussion. Der Moderator wird unterstützt von einem Protokollanten und ggf. einem weiteren Mitglied des Ethik-Komitees. Der Moderator hilft bei der ethischen Reflexion und der Suche nach einer für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung. In gemeinsamer Runde stellt sich jeder Teilnehmer kurz vor, es werden ein gemeinsamer Zeitrahmen festgelegt und Diskussionsregeln vorgestellt. Jetzt werden alle Fakten des konkreten Falles zusammengefasst. Gemeinsam entsteht die Formulierung der zentralen ethischen Frage, die in dem Beratungsgespräch geklärt werden soll. Alle Beteiligten müssen ihre Meinung und Positionen zu der konkreten Frage äußern. Nach ausführlicher Diskussion wird ein gemeinsames Ergebnis formuliert. Dies kann ein gemeinsam akzeptierter Lösungsweg sein, ein Kompromiss oder ein Zwischenstand. Hierüber wird zum Abschluss ein Protokoll erstellt, welches Bestandteil der Krankenakte wird. Alle Beteiligten werden über das Gespräch Stillschweigen bewahren.

Wer ist Mitglied im Klinischen Ethik-Komitee?

Das Klinische Ethik-Komitee setzt sich zusammen aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Berufgruppen, medizinisch, pflegerisch und seelsorgerisch. Verbunden sind alle durch Ihre große Erfahrung im Umgang mit Patientinnen und Patienten und durch Ihre zusätzliche Qualifikation im Umgang mit ethischen Konfliktfragen.

Kontakt

Katholische Hospitalvereinigung Ostwestfalen gGmbH
Ethik-Komitee
Kiskerstraße 26
33615 Bielefeld
www.franziskus.de
www.mathilden-hospital.de

Vorsitzender:
Dr. Peter Kettelhoit

Stellvertretung:
Dr. Caroline Brötling
thk-kmtkhd

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